Inhalt

Cannabis-Legalisierung

Es ist soweit. Das Kabinett hat am 16.08.2023 den 163-seitigen Gesetzesentwurf “zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. In diesem Blog schauen wir uns mal die wichtigsten Fakten an.

Wer darf zukünftig in Deutschland kiffen?

Es dürfen alle Personen kiffen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gelten die folgenden Einschränkungen und Regeln:

  • Der Konsum von Cannabis ist in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr verboten!
  • Auch der Konsum innerhalb eines Radius von 200 Metern zu Jugendeinrichtungen wie beispielsweise Schulen, Jugendtreffs und Spielplätzen ist verboten. 

WICHTIG: Es darf generell nicht gekifft werden, wenn Minderjährige anwesend sind! 


Social-Clubs, also Räume, in denen gemeinsam gekifft wird, sind nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht gestattet!


Welche Menge Cannabis darf man straffrei besitzen? 

Jede Person darf nach Vollendung des 18. Lebensjahres maximal 25 Gramm Cannabis besitzen.


Welche Bezugsquellen sind zugelassen?

Nach dem Gesetzentwurf sind als Bezugsquellen der reine Eigenanbau in privaten Räumen oder in Anbau-Vereinigungen erlaubt. Es dürfen maximal 3 Pflanzen gleichzeitig aufgezogen werden!

WICHTIG: Der Konsum ist auch in den Vereinigungen verboten. 

-> Weitere Infos zu den Vorgaben für Anbau-Vereinigungen folgen in einem weiteren Blog. 


Der Handel mit dem von Dir selbst angebauten Cannabis ist strengstens untersagt! Auch die unentgeltliche Mitgabe ist verboten. Streng genommen bist du die einzige Person, die das von dir gezüchtete Cannabis konsumieren darf. 


Welche Regelungen gelten im Straßenverkehr? 

Einfach gesagt: die aktuellen Regelungen bleiben bestehen. Der Konsum vor oder während der Fahrt bleibt verboten. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die bestehende Obergrenze angehoben wird. Im Gesetzentwurf steht dazu: „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen maßgeblichen Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) auf wissenschaftlicher Grundlage untersuchen und ermitteln“. 


Noch Fragen?

Wenn Du Fragen hast, dann melde Dich gerne. So erreichst Du uns

Quelle:
Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz (bundesgesundheitsministerium.de)